Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Ihr Autoankauf Karlsruhe (nachfolgend „Ankäufer“ genannt) und dem Verkäufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald sich Ankäufer und Verkäufer über den Kaufpreis einig sind und der Kaufvertrag unterzeichnet wurde. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Mit Übergabe des Fahrzeugs und der Papiere sowie der vollständigen Zahlung geht das Eigentum auf den Ankäufer über.
Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde (z.B. bei arglistig verschwiegenen Mängeln).
Der Ankäufer verpflichtet sich, das Fahrzeug unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen, abzumelden, sofern es noch zugelassen ist.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Ankäufers.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.